Wir stehen Bauherren bei der Wahrnehmung ihrer Bauherrenpflichten zur Seite, soweit sie diese aufgrund mangelnder Fachkenntnisse oder Zeit nicht in eigener Person wahrnehmen können. Diese Leistungen umfassen:
Zu unserem Kundenstamm zählen sowohl private Bauherren, die Wohnhäuser planen (Ein- oder Mehrfamilienhäuser) als auch halb-öffentliche Bauherren (Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Religionsgemeinschaften oder Träger privater Ersatzschulen), welche über keine eigenen Planungs- und Bauabteilungen verfügen.
Mit den von uns vermittelten Kompetenzen können folgende Leistungsbilder abgedeckt werden:
Diese Leistungen werden entweder von unserem eigenen Personal oder in Zusammenarbeit mit aufgrund langjähriger Kooperation bewährten, selbstständigen Fachleuten, wie z.B.:
erbracht. Auf diese Art und Weise wird der Ablauf des Vorhabens vereinfacht und nicht durch zu viele Dienstleister ohne Teambildung entschleunigt. Somit werden Kosten und personelle Ressourcen nicht unnötig in die Höhe getrieben.
Unsere bauprojektsbezogenen Dienstleistungen werden üblicherweise nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOIA) und die rechtsberatenden Tätigkeiten der entsprechenden Dienstleister nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Das Honorar bestimmt sich im Einzelnen nach Maßgabe der genannten Rechtsquellen und wird nach der Höhe des Wertes des zu errichtenden Gebäudes berechnet. Im Einzelfall können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.