Hier finden Sie uns

MKA Bauprojekt-management GmbH
Spichernstraße 15
40476 Düsseldorf

Kontakt

Kontaktdaten

Telefon:

+49 (0)211 357055

Mobil:

+49 (0)171 9959239

Telefax:

+49 (0)211 369517
E-Mail:

michael@arnon.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die Sicherheits-Berater
Die Sicherheits-Berater

Bauprojektmanagement

Wir stehen Bauherren bei der Wahrnehmung ihrer Bauherrenpflichten zur Seite, soweit sie diese aufgrund mangelnder Fachkenntnisse oder Zeit nicht in eigener Person wahrnehmen können. Diese Leistungen umfassen:

 

  • Begleitung bei der Auswahl des Architekten
  • Organisation der Überwachung der Planung
  • Unterstützung bei der Kontrolle der Kosten des Bauvorhabens
  • Organisation der Überwachung der Bautätigkeit und ihres Zeitablaufs
  • Begleitung des Bauherrn bei der Prüfung der von den Handwerkern geleisteten Arbeit
     

Zu unserem Kundenstamm zählen sowohl private Bauherren, die Wohnhäuser planen (Ein- oder Mehrfamilienhäuser) als auch halb-öffentliche Bauherren (Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Religionsgemeinschaften oder Träger privater Ersatzschulen), welche über keine eigenen Planungs- und Bauabteilungen verfügen.

 

Mit den von uns vermittelten Kompetenzen können  folgende Leistungsbilder abgedeckt werden:

 

  • Vorplanung
  • Kostenschätzung
  • Rechtsberatung
  • Dokumentation der Vereinbarungen mit Dienst- und Werkleistenden
  • Prüfung des Umfangs und der Qualität der Lieferungen und Werkleistungen
  • Einhaltung der Zeitvorgaben
     

Diese Leistungen werden entweder von unserem eigenen Personal oder in Zusammenarbeit mit aufgrund langjähriger Kooperation bewährten, selbstständigen Fachleuten, wie z.B.:

 

  • Architekten und Fachingenieuren,
  • Rechtsanwälten und Steuerberatern oder
  • Handwerkern

 

erbracht. Auf diese Art und Weise wird der Ablauf des Vorhabens vereinfacht und nicht durch zu viele Dienstleister ohne Teambildung entschleunigt. Somit werden Kosten und personelle Ressourcen nicht unnötig in die Höhe getrieben.

 

Unsere bauprojektsbezogenen Dienstleistungen werden üblicherweise nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOIA) und die rechtsberatenden Tätigkeiten der entsprechenden Dienstleister nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Das Honorar bestimmt sich im Einzelnen nach Maßgabe der genannten Rechtsquellen und wird nach der Höhe des Wertes des zu errichtenden Gebäudes berechnet. Im Einzelfall können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Druckversion | Sitemap
© Michael K. Arnon